Ist der Hagelschaden versichert, muss die Versicherung auch die erforderlichen Kosten für die Ermittlung und Feststellung des Schadens übernehmen. Dazu können die notwendige Besichtigung vor Ort, die technische Schadenaufnahme und die Erstellung eines kostenpflichtigen Kostenvoranschlags gehören.
Dies gilt insbesondere dann, wenn die Versicherung eine fachliche Beurteilung oder einen Kostenvoranschlag für die weitere Schadenbearbeitung verlangt. Wir dokumentieren die entstandenen Schäden, ermitteln den erforderlichen Reparaturumfang und weisen die entsprechenden Leistungen transparent aus.
Die Kostenübernahme gilt für die notwendige Schadenfeststellung. Zusätzliche Modernisierungen, Erweiterungen oder ein ohne Abstimmung beauftragter unabhängiger Sachverständiger werden nicht automatisch von der Versicherung übernommen.